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Studienzyklus
"Politikwissenschaft in deutscher Sprache"
an der HSE Moskau

 

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Regelung zum Auswahlverfahren russischer Studierender für einen Studienaufenthalt in Deutschland

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Jedes Semester vergeben die Fakultät für angewandte Politologie und das Otto-Suhr-Institut im Rahmen der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Fakultäten Stipendien für ein 5-monatiges Studium russischer Studierender an der Freien Universität Berlin. 

1.2.  Ziele der Studienaufenthalte sind die Förderung des politikwissenschaftlichen Wissens, die Verbesserung der Sprachkenntnisse, die Entwicklung der Fertigkeiten zur wissenschaftlichen Forschung und die Förderung der internationalen Beziehungen in der Wissenschaft.

2. Bewerber/innen

2.1. Bewerberinnen und Bewerber sollen Studierende der Fakultät für angewandte Politologie sein und für den entsprechenden Studiengangzyklus ausgewält sein.

2.2. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie bereits gewisse Informationen über die Partneruniversität (FU Berlin) haben und an der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und Universitäten an der Fakultät für angewandte Politologie interessiert sind.

3. Das Auswahlverfahren:

3.1. Das Auswahlverfahren wird durch Aushang am Informationstafel der Lehrstühle, sowie im Internet mindestens 45 Tage vor dem eigentlichen Verfahren bekanntgegeben. Die Bewerbungsunterlagen können bei der Referentin des Russisch-Deutschen Zentrums und per E-Mail eingereicht werden.

3.2. Jeder Bewerber muss folgende Papiere und Materialien (gleichzeitig in gedruckter und elektronischen Form) vorlegen:
3.2.1 den konkreten Plan für den Aufenthalt an der Partneruniversität. Der Plan muss  den Studienverlaufsplan an der Gastfakultät (ausgewählte Veranstaltungen, einsehbar über http://www.fu-berlin.de/ zu den letzten 2-3 Semester) beinhalten.
3.2.2. Nachweise über Sprachkenntnisse (Zertifikate des Goethe-Instituts und Sprachzeugnisse deutschsprachiger Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz), über die Sprachausbildung in Schule (in der Sowjetunion, der Russischen Föderation, der  GUS), über die Sprachausbildung in der HSE usw.
3.2.3. ein schriftliches Essey auf Russisch (6-8 Seiten), das dem Themenbereich des Projektes (Internationale Beziehungen, Europastudien und Politikfeldanalyse/Public Policy) im weiterem Sinn entsprechen sollte,  wobei  eine Zusammenfassung auf Deutsch im Umfang von 1-3 Seiten vorgelegt wird.
3.2.4. einen kurzen Lebenslauf auf Deutsch und auf Russisch.
3.2.5. ein Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers bzw. eines Dozenten/Professors von HSE bzw. FU Berlin in deutscher oder englischer Sprache.
3.2.6. (nicht obligatorische) weitere Information und Materialien, die gute Ergebnisse im Studium und in der wissenschaftlichen Arbeit bescheinigen (veröffentlichte und  unveröffentlichte Artikel, Übersetzungen wissenschaftlicher Arbeiten und Lehrmaterialien, usw.).

3.3.  Kriterien zur Beurteilung der Bewerber:
3.3.1. das wissenschaftliche Interessen im gewählten Fachgebiet;
3.3.2. die Sprachkenntnisse;
3.3.3. die Realisierbarkeit des Plans während des Auslandsaufenthaltes.
3.3.4. die Fähigkeit, am freien Gespräch aktiv teilzunehmen.

3.4. Bei gleichen Ergebnissen werden die folgenden Parameter berücksichtigt:
3.4.1. die durchschnittliche Note in den Fächern, die zum Fachbereich gehören.
3.4.2. die Anwesenheit bei deutschlandbezogenen Veranstaltungen und den Deutschkursen.
3.4.3. andere Zertifikate.

3.5. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

4. Die Auswahlkommission
4.1. Die Auswahlkommission besteht aus:

  • dem Dekan der Fakultät, dem Vorsitzenden der Kommission,
  • dem Vertreter des Prorektors im Bereich Internationale Beziehungen,
  • dem Leiter des Russisch-Deutschen Zentrums für Politikwissenschaft,
  • dem Gastprofessor/en (Dozenten) aus Deutschland,
  • dem deutschsprachigen russischen Dozent/innen, die im Austauschprojekts teilnehmen bzw. DAAD-Lektoren (Dozenten),
  • dem Leiter der Lehrstühl für deutsche Sprache an der HSE.
4.2. Innerhalb von maximal zwei Wochen prüft die Kommission die Bewerbungsunterlagen, führt ein Gespräch mit den Bewerbern und fasst einen Beschluss über die Stipendienvergabe mit einfacher Mehrheit.

4.3. Die Anhörung besteht aus:

  • dem Gespräch auf Deutsch über einen politikwissenschaftlichen Aufsatz, den der Kandidat oder die Kandidatin kurz vor der Anhörung zur Vorbereitung erhält;
  • dem Gespräch über die letzte oder geplante wissenschaftliche Arbeit (auf Deutsch und Russisch);
  • dem Nachweis der Handhabung des Berliner Online-Bibliothekskataloges (OPAC) am PC.
4.4. Sollten sich mehr Bewerber geeignet erweisen als Stipendien zur Verfügung stehen, kann eine Warteliste erstellt werden.

4.5. Innerhalb einer Woche nach Beschlussfassung der Kommission ist der Beschluss vom wissenschaftlichen Koordinator des Projektes von deutscher Seite zu bestätigen. Das Ergebnis wird an der Informationstafel der Lehrstühle ausgehängt und im Internet bekanntgegeben.

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