Regelung zum Auswahlverfahren
russischer Studierender für einen Studienaufenthalt in Deutschland
1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Jedes Semester vergeben die Fakultät für
angewandte Politologie und das Otto-Suhr-Institut im Rahmen der
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Fakultäten Stipendien
für ein 5-monatiges Studium russischer Studierender an der Freien
Universität Berlin.
1.2. Ziele der Studienaufenthalte sind die
Förderung des politikwissenschaftlichen Wissens, die Verbesserung der
Sprachkenntnisse, die Entwicklung der Fertigkeiten zur wissenschaftlichen
Forschung und die Förderung der internationalen Beziehungen in der
Wissenschaft.
2. Bewerber/innen
2.1. Bewerberinnen und Bewerber sollen Studierende
der Fakultät für angewandte Politologie sein und für den entsprechenden
Studiengangzyklus ausgewält
sein.
2.2. Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie
bereits gewisse Informationen über die Partneruniversität (FU Berlin)
haben und an der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und
Universitäten an der Fakultät für angewandte Politologie interessiert
sind.
3. Das Auswahlverfahren:
3.1. Das Auswahlverfahren wird durch Aushang am
Informationstafel der Lehrstühle, sowie im Internet mindestens 45 Tage vor dem
eigentlichen Verfahren bekanntgegeben. Die Bewerbungsunterlagen können bei
der Referentin des Russisch-Deutschen Zentrums und per E-Mail eingereicht
werden.
3.2. Jeder Bewerber muss folgende Papiere und
Materialien (gleichzeitig in gedruckter und elektronischen Form)
vorlegen: 3.2.1 den konkreten Plan für den
Aufenthalt an der Partneruniversität. Der Plan muss den
Studienverlaufsplan an der Gastfakultät (ausgewählte Veranstaltungen,
einsehbar über http://www.fu-berlin.de/ zu den
letzten 2-3 Semester) beinhalten. 3.2.2.
Nachweise über Sprachkenntnisse (Zertifikate des Goethe-Instituts und
Sprachzeugnisse deutschsprachiger Länder (Deutschland, Österreich,
Schweiz), über die Sprachausbildung in Schule (in der Sowjetunion, der
Russischen Föderation, der GUS), über die Sprachausbildung in der
HSE usw. 3.2.3. ein schriftliches Essey auf
Russisch (6-8 Seiten), das dem Themenbereich des Projektes (Internationale
Beziehungen, Europastudien und Politikfeldanalyse/Public Policy) im
weiterem Sinn entsprechen sollte, wobei eine Zusammenfassung
auf Deutsch im Umfang von 1-3 Seiten vorgelegt wird. 3.2.4. einen kurzen Lebenslauf auf Deutsch und auf
Russisch. 3.2.5. ein Gutachten des
wissenschaftlichen Betreuers bzw. eines Dozenten/Professors von HSE bzw.
FU Berlin in deutscher oder englischer Sprache. 3.2.6. (nicht
obligatorische) weitere Information und
Materialien, die gute Ergebnisse im Studium und in der wissenschaftlichen
Arbeit bescheinigen (veröffentlichte und unveröffentlichte Artikel,
Übersetzungen wissenschaftlicher Arbeiten und Lehrmaterialien, usw.).
3.3. Kriterien zur Beurteilung der
Bewerber: 3.3.1. das wissenschaftliche
Interessen im gewählten Fachgebiet; 3.3.2.
die Sprachkenntnisse; 3.3.3. die
Realisierbarkeit des Plans während des Auslandsaufenthaltes.
3.3.4. die Fähigkeit, am freien Gespräch aktiv teilzunehmen.
3.4. Bei gleichen Ergebnissen werden die folgenden
Parameter berücksichtigt: 3.4.1. die
durchschnittliche Note in den Fächern, die zum Fachbereich gehören.
3.4.2. die Anwesenheit bei deutschlandbezogenen
Veranstaltungen und den Deutschkursen. 3.4.3.
andere Zertifikate.
3.5. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen
können nicht berücksichtigt werden.
4. Die Auswahlkommission 4.1. Die Auswahlkommission besteht
aus:
- dem Dekan der Fakultät, dem Vorsitzenden der
Kommission,
- dem Vertreter des Prorektors im Bereich
Internationale Beziehungen,
- dem Leiter des Russisch-Deutschen Zentrums für
Politikwissenschaft,
- dem Gastprofessor/en (Dozenten) aus
Deutschland,
- dem deutschsprachigen russischen Dozent/innen, die
im Austauschprojekts teilnehmen bzw. DAAD-Lektoren (Dozenten),
- dem Leiter der Lehrstühl für deutsche Sprache an
der HSE.
4.2. Innerhalb von maximal
zwei Wochen prüft die Kommission die Bewerbungsunterlagen, führt ein
Gespräch mit den Bewerbern und fasst einen Beschluss über die
Stipendienvergabe mit einfacher Mehrheit.
4.3. Die Anhörung besteht aus:
- dem Gespräch auf Deutsch über einen
politikwissenschaftlichen Aufsatz, den der Kandidat oder die Kandidatin
kurz vor der Anhörung zur Vorbereitung erhält;
- dem Gespräch über die letzte oder geplante
wissenschaftliche Arbeit (auf Deutsch und Russisch);
- dem Nachweis der Handhabung des Berliner
Online-Bibliothekskataloges (OPAC) am PC.
4.4. Sollten sich mehr Bewerber
geeignet erweisen als Stipendien zur Verfügung stehen, kann eine
Warteliste erstellt werden.
4.5. Innerhalb einer Woche nach Beschlussfassung der
Kommission ist der Beschluss vom wissenschaftlichen Koordinator des
Projektes von deutscher Seite zu bestätigen. Das Ergebnis wird an der
Informationstafel der Lehrstühle ausgehängt und im Internet
bekanntgegeben. |